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   LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21   

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https://dejure.org/2021,48279
LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21 (https://dejure.org/2021,48279)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2021 - 618 Qs 16/21 (https://dejure.org/2021,48279)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2021 - 618 Qs 16/21 (https://dejure.org/2021,48279)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    Wegen des in der Arrestanordnung liegenden schwerwiegenden staatlichen Grundrechtseingriffs zu Lasten eines einer Straftat nur erst Verdächtigen müssen hierfür - über den Tatverdacht als solchen und nie ausschließbare ganz allgemeine Möglichkeiten hinausgehend - in objektiver Hinsicht oder in Hinblick auf das Verhalten der Beschuldigten konkrete Umstände vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der staatliche Anspruch ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfG StV 2004, 409).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (vgl. BGH WM 1983, 614; HansOLG, Beschluss vom 19. Dezember 2011, 2 Ws 123/11; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005).
  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (vgl. BGH WM 1983, 614; HansOLG, Beschluss vom 19. Dezember 2011, 2 Ws 123/11; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005).
  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06

    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    Auch mittelbare Beeinträchtigungen - etwa bei der Berufsausübung oder bei der Kreditwürdigkeit - sind in den Blick zu nehmen und auch, dass sich der Eigentumseingriff mit der Fortdauer der Maßnahme intensiviert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2006, 2 BvR 583/06).
  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    Insoweit verkennt er die Besonderheiten des Schenkungsteuerrechts, das über § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG i. V. m. § 7 ErbStG unter dem Obergriff "Schenkungen unter Lebenden" verschiedenste Vorgänge der Besteuerung unterwirft, ohne dass diese den zivilrechtlichen Schenkungsbegriff erfüllen müssen (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366).
  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    Selbst wenn man aber einen an sich gültigen und wirksamen Darlehensvertrag unterstellen wollte, wäre spätestens in diesem (konkludenten) Verzicht auf die Rückzahlung eine, die Steuerpflicht auslösende, freigebige Zuwendung zu sehen (vgl. BFH, Urteil vom 2. Februar 2005 - II R 26/02 -, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    An einer solchen Bereicherung des Empfängers fehlt es, wenn dieser zivilrechtlich zur Rückgewähr verpflichtet ist bzw. wenn ein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe besteht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2001 II R 39/98, BFH/NV 2001, 908, m.w.N.) oder wenn der Zugang durch einen Vermögensabfluss in Form von Gegenleistungen wertmäßig ausgeglichen wird (Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, Werkstand: 62. EL Juli 2021 § 7, Rn. 144).
  • BFH, 28.11.1984 - II R 133/83

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    Die zitierten Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 15. September 1994 - 4 K 2891/93 und des Bundesfinanzhofs vom 28. November 1984 - II R 133/83 -, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159, betreffen im Kern die Frage, dass sich die Beweislast im finanzgerichtlichen Verfahren umkehrt, wenn der objektive Geschehensablauf für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung spricht und sich ein Steuerpflichtiger auf einen inneren Vorbehalt, auf eine ungewöhnliche Gestaltung oder einen ungewöhnlichen Geschehensablauf beruft.
  • BFH, 02.03.1994 - II R 47/92

    Sonstiges; Schenkungsteuerpflicht von unbenannten Zuwendungen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    Dies ist auf der Grundlage der dem Zuwendenden bekannten Umstände nach den Maßstäben des allgemein Verkehrsüblichen festzustellen (BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 47/92, BFH/NV 1994, 907).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.1994 - 4 K 2891/93
    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
    Die zitierten Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 15. September 1994 - 4 K 2891/93 und des Bundesfinanzhofs vom 28. November 1984 - II R 133/83 -, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159, betreffen im Kern die Frage, dass sich die Beweislast im finanzgerichtlichen Verfahren umkehrt, wenn der objektive Geschehensablauf für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung spricht und sich ein Steuerpflichtiger auf einen inneren Vorbehalt, auf eine ungewöhnliche Gestaltung oder einen ungewöhnlichen Geschehensablauf beruft.
  • RFH, 17.12.1934 - V A 714/32
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